Pflanzen als Souvenir für den Garten
Die Einfuhr von Pflanzen aus einem Drittland unterliegt strengen Pflanzenschutzbestimmungen. Das bedeutet eine obligatorische Kontrolle durch den Pflanzenschutzdienst bei der Einfuhr oder ein gänzliches Verbot der Einfuhr. Mit diesen Massnahmen soll verhindert werden, dass Pflanzenkrankheiten oder schädlinge (Quarantäneorganismen) in die Schweiz eingeschleppt werden. Deshalb empfiehlt der Eidgenössische Pflanzenschutzdienst, ganz darauf zu verzichten, Pflanzen als Reisesouvenirs mit nach Hause zu nehmen.
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