Verbot der chemischen Bekämpfung von Algen und Moosen per 1. Dezember
Mit Algen und Moosen bedeckte Gehwege und Treppen verursachen eine hohe Rutschgefahr. Aus haftungsrechtlichen Überlegungen entfernen daher viele Hausbesitzer die Biomasse von der Oberfläche. Bisher konnte das auch mit einer chemischen Bekämpfung erfolgen. Neu ist die Anwendung für folgende Flächen ab 1. Dezember 2020 verboten:a. auf Dächern und Terrassen;b. auf Lagerplätzen;c. auf und an Strassen, Wegen und Plätzen;d.
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