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Die wenigsten (wollen es) wissen: Kein Herbizid auf Wegen und Plätzen!

Das Herbizidverbot auf Wegen und Plätzen wurde 2001 auch auf den privaten Bereich ausgedehnt. Das scheint private Gartenbesitzerinnen und -besitzer nicht gross zu kümmern. In einer Umfrage im Auftrag des Bundesamts für Umwelt (BAFU) gab die Hälfte der Befragten an, das Verbot nicht zu kennen und von den übrigen bekannte jeder Fünfte, sich darüber hinweg zu setzen.

(Bild: Alte Rückenspritze als Dekoration/www.pictokon.com)

Während sich Unterhaltsdienste von Gemeinden weitgehend an das Herbizidverbot halten und nicht nur auf Wegen und Plätzen sondern generell kein Herbizid mehr spritzen, ist das Verbot bei Privaten zu wenig bekannt oder wird missachtet.

Eine Umfrage der Stiftung sanu, die im Auftrag des BAFU durchgeführt wurde, brachte bedenkliche Resultate: 50% der Befragten sagten, sie hätten noch nie von einem Herbizidverbot gehört. Von den übrigen 50% Prozent gab jeder Fünfte an, trotz Kenntnis vom Verbot Herbizid zu spritzen. Die Studie schätzt, dass in der Schweiz ingesamt für den privaten Gebrauch rund 100 Tonnen Herbizid ausgebracht wird.

Verboten ist das Ausbringen von Herbiziden auf Wegen, Strassen, Plätzen, Dächern, Terrassen und Lagerplätzen. Von diesen Flächen aus versickert die Spritzbrühe mit dem Herbizid schnell und gelangt in Grundwasser und in Trinkwasser.
Ausserdem ist der Einsatz von allen Pflanzenschutzmitteln (Herbizide, Fungizide, Insektizide) in Naturschutzgebieten, Hecken (inkl. 3 Meter breiter Streifen beidseits), Wald (plus 3 Meter entlang v. Wald) und in Gewässerschutzzonen ausdrücklich verboten.

Siehe auch unsere aktuelle Umfrage zum Thema Herbizideinsatz.
 

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