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Gartenhäuschen selbst bauen: Was gibt es zu beachten?

Dank praktischen Bausatz-Lösungen ist es auch für Hobby-Handwerker kein Problem mehr, das eigene Gartenhäuschen aufzustellen, um dort zum Beispiel Gartengeräte oder Fahrräder unterzubringen oder im Winter die Kübelpflanzen zu lagern.

Doch wer lange Zeit Freude an seinem eigenen Gartenhaus haben möchte, sollte ein paar Dinge beachten. Mit einer geschickten Planung lässt sich die Haltbarkeit der kleinen Unterkunft im Grünen um ein Vielfaches erhöhen.

Gesetzliche Regelungen

Gartenhäuser in einem Kleingarten dürfen in Deutschland laut Bundeskleingartengesetz 24 Quadratmeter Grundfläche inklusive überdachtem Freisitz nicht überschreiten. Ist das Gartenhaus größer, wird eine Baugenehmigung benötigt. Außerdem darf das Gartenhäuschen nicht als Dauerwohnsitz ausgelegt sein. Die Ausstattung und Einrichtung sind also eher bescheiden. Dazu sind viele Kleingartenanlagen auch nicht an das Stromnetz und die Kanalisation angeschlossen. In der Schweiz gelten für kleine Bauten in der Regel die Baugesetze der Gemeinden. Wer plant, ein Gartenhäuschen zu bauen, sollte vorher aber unbedingt einen Blick in die Bauordnung werfen und sich beim Bauamt erkundigen, da es je nach Bundesland, Kanton oder Gemeinde unterschiedliche Regelungen gibt.

Die richtige Wandstärke

Wenn das Gartenhäuschen nur als Geräteschuppen dienen soll und sich an einem relativ geschützten Standort befindet, reichen Nut- und Federbretter mit einer Wandstärke von 19 Millimetern aus. Ähnlich wie bei diesen zwei umgebauten Baustellenwagenkann das Gartenhäuschen aber auch als Rückzugsort für Familie und Freunde dienen. In diesem Fall sollte es über eine Wandstärke von mindestens 40 Millimeter verfügen. Auch bei einem stark mit Wind und Wetter ausgesetztem Standort ist diese höhere Wandstärke zu empfehlen.

Beschattung bei Sonnenschein

Wenn es möglich ist, sollte das Holzhäuschen eher an einem sonnigen Ort stehen, damit nach einem Regen die Feuchtigkeit schneller verdunsten kann. Für Privatsphäre und die nötige Beschattung bei grellem Sonnenschein sorgen Storen, Plissees oder Rollos, die es unter anderem bei StorenOnline.ch gibt.

Bild: Rainer Sturm  / pixelio.de

Anlegen von Gehwegplatten

Beim Bau des Häuschens sollte darauf geachtet werden, dass sich die Pfosten nicht im Erdreich befinden, sondern durch ein Fundament aus Gehwegplatten oder einer Betonplatte vor der Feuchtigkeit aus der Erde geschützt werden. Zum Abdichten kann auch ein Streifen Teerpappe benutzt werden. Wer Gehwegplatten anlegen möchte, muss zuerst den Boden zirka 25 Zentimeter ausheben und die Grube mit grobem Splitt füllen und anschließend verdichten. Für eine ebene Lage werden die Steinplatten in Sand oder feinen Kies gebettet.

Das Streifenfundament

Wer sich für ein Streifenfundament entscheidet, muss den Beton zirka 60 Zentimeter tief gießen. Danach können die Außenwände auf die Betonstreifen gesetzt werden. Damit auch der restliche Untergrund dauerhaft trocken bleibt, sollte der Rasen vorher entfernt und das Erdreich mit einer Folie abgedeckt werden. Eine gute Belüftung zwischen Erdreich und Gartenhaus-Boden beugt Schimmel vor.

Grundierung und Anstrich

Um Schimmel und Fäulnis zu vermeiden, sollten die Einzelteile des Holzgartenhäuschens vor dem Zusammenbau mit einer Grundierung behandelt werden. So ist das Holz gegen Witterungseinflüsse wie Regen und Schnee geschützt. Wenn das Haus fertig gebaut ist, kann der endgültige Anstrich erfolgen.

Bild: neurolle - Rolf  / pixelio.de

Versicherung für das Gartenhaus

Wer das Gartenhäuschen auf dem eigenen Grundstück baut, braut es in der Regel nicht extra versichern, da die Bausubstanz über die Wohngebäudeversicherung geschützt ist. Die Innenausstattung läuft meist über die Hausratversicherung. Bei Schrebergärten muss beim Versicherer nachgefragt werden, wie die Lage ist und was es für Angebote gibt.

Teaserbilder: Sigrid Harig  / pixelio.de & Marc Tollas  / pixelio.de
 

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