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Bäume und Sträucher pflanzen im Herbst

Nebst dem Frühling ist der Herbst die wichtigste Pflanzzeit. Besonders wurzelnackte Bäume, Sträucher, Obst und Rosen aus der Baumschule eignen sich für die Herbstpflanzung. Das Wurzelwachstum findet auch ausserhalb der Vegetationszeit statt.

Während das Pflanzen von Blumenzwiebeln ein einfaches Unterfangen ist, bedarf es bei der Pflanzung von Gehölzen sorgfältiger Planung. Bei Bäumen, die sich über Generationen entwickeln, ist das besonders wichtig.

Zuerst sollte klar sein, welche Funktionen der Baum erfüllen soll:

  • Ästhetik, Teil eines Gestaltungskonzeptes
  • Sichtschutz
  • Lärmschutz
  • Sonnenschutz
  • Windschutz
  • Obstlieferant
  • Baumhaus
  • Lebensraum für Tiere
  • Kletterbaum für Kinder
  • etc.

Um sich abzuschirmen eignen sich eher immergrüne Nadelgehölze (Tannen, Eiben, Zypressen-, Föhren-Arten etc.). Das Nadelkleid bleibt im Winter bestehen und bietet Schutz gegen Wind, Lärm und Staub von der Strasse. Für die Beschattung von Flächen eignen sich eher Laubbäume. Im Sommer schützt das Laubdach der ausladenden Baumkronen und im Winter ist genug Licht da wenn die Bäume kahl sind.

Ein weiteres Augenmerk gilt dem, was vom Baum fällt: Blüten, Früchte, Honigtau, Laub und Nadeln. Bei Flächen, die barfuss begangen werden, sind Blüten am Boden gänzlich ungeeignet. Sie locken Bienen an. Samenstände von Ahornbäumen und Baumhasel lassen sich einfacher wegwischen als safthaltige Früchte von Hartriegel, Kernobst etc.. Bei Parkplätzen ist unabdingbar darauf zu achten, dass sich keine Insekten auf dem Baum niederlassen, die Honigtau ausscheiden. Am besten eignet sich die Baumhasel. Viele Baumschulen führen Listen mit geeigneten Parkplatzbäumen.

Weiter sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu prüfen. Die Grenzabstände und maximalen Wuchshöhen für Gehölze, Hecken und Obstbäume sind in

  • den kantonalen Einführungsgesetzen des Zivilgesetzbuches und in den
  • Baugesetzen der Gemeinden geregelt.

Liegen diese Angaben vor, ist ein Vergleich mit den maximalen Wuchshöhen und Kronendurchmessern angesagt. Viele Parzellen von Einfamilienhäusern sind zu klein für grosse Bäume. Gelingt es die Nachbarn vom Nutzen des Baumes zu überzeugen, z.B. Obsternte, Schatten für das Auto, so ist eine gemeinsame Pflanzung auf der Grenze möglich.  Mit einer schriftlichen gemeinsamen Willensbekundung bleibt die Abmachung auch allfälligen Nachfolgern auf dem Grundstück einseh- und nachvollziehbar.

Bei Standorten, die den öffentlichen Raum tangieren und auf der Schattenseite des Hauses liegen bieten sich die besten Möglichkeiten, auch wenn die Platzverhältnisse etwas enger sind. Wichtig ist, dass man den Verkehrsraum Astfrei hält. Also bei Strassen bis auf 4.5 Meter alle Äste entfernt. Bei Gehsteigen sind niedrigere Höhen möglich. Geeignet sind dazu Bäume, die auch für Verkehrsgrün eingesetzt werden.

Die häufigsten Fehler, die man bei der Pflanzung vermeiden sollte.

Keine Bäume pflanzen, auf die Mitglieder der Familie Pollenallergie haben. Der Abstand zu Gebäuden sollte mindestens der Höhe der ausgewachsenen Pflanze entsprechen, z.B. ein Feldahorn mit 10 Metern Höhe sollte 10 Meter vom Gebäude entfernt gepflanzt werden. Laub in der Dachrinne und eine beschattete feuchte Fassade sind sonst die Folge. Einen kleinen Baum 10 Meter vom Hause entfernt pflanzen, sieht auf den ersten Blick nach einer sehr grossen Distanz aus. Mit den Jahren verringert sich aber der Abstand. Eine Pflanze wählen deren ausgewachsene Grösse dem verfügbaren Platz entspricht. Ein Rückschnitt der Pflanze der Grenze entlang oder die Kappung der Wipfel führen dazu, dass die Pflanze die natürliche Wuchsform verliert.

Bild: Das Reglement der Baugenossenschaft verbietet höhere Bäume

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