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Nuttalls wasserpest

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Ursprünglich wurde die Verordnung über die Freisetzung geschaffen, um Freisetzungsversuche gentechnisch veränderter (GVO) und pathogener (krankmachender) Organismen zu regeln. Nun hat aber der Bundesrat die Verordnung ergänzt und den Umgang mit ‚gebietsfremden Pflanzen und Tieren, [geregelt] um die Verdrängung einheimischer Arten einzudämmen’. Ziel ist es, die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt zu schützen und die Artenvielfalt zu erhalten. Der Bundesrat hat eine Liste invasiver Arten,...